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Benutzerordnung

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Träger unserer Bibliothek sind die Gemeinde Puch bei Weiz und die Pfarre Puch bei Weiz. Alle Mitarbeiter arbeiten auf freiwilliger Basis und unbezahlt. Jeder kann unsere Bibliothek unentgeltlich besuchen. Alle 

Medien können in der Bibliothek während der Öffnungszeiten gelesen und besichtigt werden. Möchte ich Medien (Bücher, DVDs, Hörbücher und Spiele) ausleihen und mit nach Hause nehmen muss ich eine Leseerklärung unterschreiben. Für diese Ausleihe müssen die unter dem Punkt Gebühren genannte Beträge entrichtet werden. Mit der Unterschrift auf der Lesererklärung wird bestätigt, dass alle entlehnten Medien privat benützt werden (keine Weitergabe an andere Personen, keine Kopien aus den Büchern, Spielen, CD-Roms, keine öffentlichen Aufführungen, Überspielungen von Tonträgern, Videos). Da sonst ein rechtlich zu verantwortender Verstoß gegen das Urheberrecht vorläge. Auch die Haftung und ordnungsgemäße, unbeschädigte Rückgabe entlehnter Medien, bei Beschädigung oder Verlust (bzw. Löschung von Tonträgern, Videos,...) ist der vollen Ersatz (zum Neuwert) zu leisten und die Bezahlung aller anfallenden Gebühren laut Gebührenordnung. Auch die EDV-mäßigen Speicherung der Daten (nur für den Bibliotheksgebrauch). (Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben!). Die Verleihdauer beträgt immer 3 Wochen. Danach fallen, wenn Sie sich nicht melden Mahngebühren an. Wenn Sie sich rechtzeitig melden ist die Verlängerung für weitere 3 Wochen kostenlos bei der Nutzung des Jahrestarifes, sonst werden die üblichen Gebühren verrechnet.