Benutzerordnung
Benutzerordnung
Träger unserer Bibliothek sind die Gemeinde Puch bei Weiz und die Pfarre Puch bei Weiz. Alle Mitarbeiterinnen arbeiten ehrenamtlich. Jeder kann unsere Bibliothek unentgeltlich besuchen.
Alle Medien der Bibliothek können während der Öffnungszeiten gelesen und besichtigt werden.
Möchten Sie Medien (Bücher, DVDs, Hörbücher, Tonies und Spiele) ausleihen und mit nach Hause nehmen müssen sie eine Leseerklärung unterschreiben. Für diese Ausleihe müssen die unter dem Punkt Gebühren genannte Beträge entrichtet werden. Mit der Unterschrift auf der Lesererklärung wird bestätigt, dass alle entlehnten Medien privat benützt werden (keine Weitergabe an andere Personen, keine Kopien aus den Büchern, Spielen, CD-Roms, keine öffentlichen Aufführungen, Überspielungen von Tonträgern, Videos), da sonst ein rechtlich zu verantwortender Verstoß gegen das Urheberrecht vorläge. Auch die Haftung und ordnungsgemäße, unbeschädigte Rückgabe entlehnter Medien, bei Beschädigung oder Verlust (bzw. Löschung von Tonträgern, Videos,...) ist der vollen Ersatz (zum Neuwert) zu leisten und die Bezahlung aller anfallenden Gebühren laut Gebührenordnung.
Auch stimmen Sie der EDV-mäßigen Speicherung der Daten (nur für den Bibliotheksgebrauch). (Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben!). Die Verleihdauer beträgt immer 3 Wochen (Online Verleihe haben unterschiedliche Fristen). Danach fallen, wenn Sie sich nicht melden Mahngebühren an. Die Bibliothek ist nicht verpflichtet sie auf versäumte Fristen hin zu weisen. Wenn Sie sich rechtzeitig melden ist die Verlängerung für weitere 3 Wochen kostenlos bei der Nutzung des Jahrestarifes, sonst werden die üblichen Einzelverleih(Band)-Gebühren verrechnet.
Wenn Medien beschädigt sind , wenden Sie sich bitte an das Team der Bücherei. Wir finden eine passende Lösung für Sie und uns.
Eine Freischaltung für das Online Service "Digibib Steiermark" ist nur mit einer gültigen Familien-Jahreskarte möglich. Hier gelten die Datenschutzbestimmungen des externen Kooperationspartners.